obsiegt gegen die Soka-Bau!
Die Soka-Bau verlangte von meiner Mandantin mehr als 240.000 Euro Beiträge. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Dagegen richtete sich die Berufung der Soka-Bau mit der Behauptung, die Mandantin würde arbeitszeitlich überwiegend Bauleistungen erbringen. Meine Mandantin verteidigte sich wiederholt mit dem Argument, dass ihre in der Zahl deutlich überwiegenden Angestellten mehrheitlich baufremde Verwaltungs - und Verkaufstätigkeiten ausübten. Das Hessische LAG hat in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des BAG vom 14.07.2021 verwiesen, in der das BAG die Tätigkeit der Angestellten eines Baubetriebes neu bewertet hat. Die Soka-Bau hat diesen Hinweis ignoriert: Das LAG hat die Berufung folgerichtig zurückgewiesen.
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