ULAK verliert Prozess
Auf ganz herkömmliche Weise konnte ich das Gericht davon überzeugen, dass der Mischbetrieb unseres Mandanten arbeitszeitlich überwiegend andere als Bauleistungen erbringt. Der Aufwand dafür allerdings ist enorm und wird von vielen Kollegen, die nur gelegentlich Verfahren gegen die Urlaubskassen des Baugewerbes führen sträflich unterschätzt!
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