BAG hält Soka-SiG für Verfassungsgemäß
Am 20.11.2018 fanden in Erfurt vor dem 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts drei Verhandlungen mit der Soka-Bau statt. In neuer Besetzung ohne RiaBAG Reinfelder ließ der Senat keinen Zweifel daran, dass es das Soka-SiG für verfassungsgemäß hält. Klar ist noch nicht, ob dies ohne Einschränkungen gelten soll, denn es ging konkret nur um Ansprüche aus dem Jahr 2016. Zu der Zeit galt bereits der neue § 5 TVG.
Der Senat machte zudem deutlich, dass es die in bisherigen Hinweisen zu den Unterschieden der Streitgegenstände Beitragsforderungen nach AVE und Soka-SiG geäußerte Ansicht nicht mehr aufrecht hält. Es geht nun von einer Anspruchshäufung aus.
Und, ja, die AVE des VTV 2016 ist wirksam.
Kommentar schreiben