Arbeitsgerichte nicht zuständig für Soloselbständige
Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Beschluss vom 01.08.2017 (9 AZB 45/17) die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen der SOKA-BAU auf Zahlung des Mindestbeitrages für die Berufsbildung abgelehnt. Betriebe ohne Beschäftigte sind keine Arbeitgeber. Deren Beitragspflicht hat keinerlei Beziehung oder Zusammenhang zu einem Arbeitsverhältnis. Der Kläger hier beabsichtige auch nicht, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Schließlich könne es auch nicht ausnahmsweise reichen, dass die SOKA-BAU davon ausgeht, den Kläger wie einem Arbeitgeber ansehen zu können. Ein solcher Sic-non-Fall wäre nur gegeben, wenn die anspruchs- und rechtswegbegründenden Tatsachen identisch wären. Hier hängt die Beitragspflicht indes nicht davon ab, ob der Betrieb als Beitragsschulder zugleich Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist.
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