Arbeitsgericht Berlin kündigt Vorlagebeschluss an
In einer Verhandlung am 29.06.2017 kündigte RiArbG Hansen von der 64. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin an, die Verfassungsmäßigkeit des SOKASiG vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Nach seiner Ansicht ist das Gesetz verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe bei diesem Gesetz nicht den weiten Spielraum wie die Tarifvertragsparteien, die nach Art. 9 Abs. 3 GG die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen praktisch bis zur Willkürlichkeitsgrenze frei festlegen können. Der Mindestbeitrag für das Berufsbildungsverfahren orientiert sich mit 900 Euro jahrlich bei 2,1% der Bruttolohnsumme an einem Jahresumsatz von 45.000 Euro. Dies sei nach Ansicht der 64. Kammer völlig unrealistisch. Aus den Güteverhandlungen sei bekannt, dass ca 80% aller Soloselbständigen diesen Umsatz nicht erreichen. Da es keine tarifvertragliche Härtefallregelung gäbe sei das Gesetz in diesem Punkt verfassungswidrig. Die von der SOKA-BAU tatsächlich angewendete Härtefallregelung hat keinen Eingang in das SOKASiG gefunden.
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