Der Deutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am 26. Januar 2017 um 19:25 Uhr aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und
Soziales – Drucksache 18/11001 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im
Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG) – Drucksache 18/10631 –
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.unverändert angenommen. Der Bundesrat hat am 25.01.2017 beschlossen, den angenommenen Entwurf verkürzt zu beraten und am 10.02.2017 über eine Verweisung in den Vermittlungsausschuss oder die Billigung des Entwurfs zu beschließen.
(Quelle: Pressestelle des Bundesrates)
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Axel Möller (Freitag, 27 Januar 2017 17:21)
Die Verfolgung des Zustandekommens des Gesetztes und das Studium der Anhörung der Sachverständigen am 23.01.2017 zeigt deutlich, wie stark der Lobbyismus in unserem Land verbreitet ist.
Wenn von einer nicht vorhersehbaren Entscheidung des BAG gesprochen wird, sollte sich der Gesetzgeber fragen, wann und warum er denn § 98 ArbGG eingeführt hat.
Es ist auch skandalös, dass nicht darauf eingegangen wird, dass das BAG eben auch das Vorliegen der Voraussetzungen von § 5 TVG in der alten Fassung nicht als gegeben angesehen hat. Das ist klassische Rechtsanwendung und nicht Rechtsfortbildung, so wie Prof. Preis es meint.