SOKA-SIG: Die Notwendigkeit des Gesetzes aus der Sicht der Tarifvertragsparteien (14.12.2016) sieben Thesen – sieben Antworten


6. Der Vertrauensschutz sei gewahrt. Das Gesetz sehe vor, dass alle Betriebe, die schon bisher von den Sozialkassenverfahren ausgenommen waren, auch von der gesetzlichen Regelung ausgenommen blieben.

 

 

Auch hier irren die Tarifvertragsparteien: Es geht NICHT um ihren Vertrauensschutz, sondern um den der Normunterworfenen. Die normunterworfenen Baubetriebe haben ein schutzwürdiges Vertrauen in die Verbindlichkeit gesetzlicher Regelungen, wie etwa in den erst 2014 neu geschaffenen § 98 ArbGG, der ein eigenes Beschlussverfahren zur Überprüfung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung vorsieht, um die mit Legislativrechten ausgestattete Exekutive (das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) bei der Ausübung dieser Rechte zu kontrollieren. Das Vertrauen in den Rechtsstaat  und in den Grundsatz der Gewaltenteilung wird empfindlich gestört, wenn der Gesetzgeber das in § 98 ArbGG geregelte Prüfungsverfahren außer Kraft setzt, wenn ihm das Ergebnis der Prüfung missfällt. Zur Erinnerung: Gewaltenteilung ist Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]

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