4. Ohne ein solches Gesetz müsste die SOKA-BAU mit erheblichen Rückforderungsansprüchen rechnen, die sehr schnell zur Überschuldung führen könnten. Die Bilanzsummen der beiden Kassen seien für deren finanzielle Robustheit nicht aussagekräftig. Die Mittel, die für die Erfüllung von Rückforderungsansprüchen zur Verfügung stünden, ergäben sich allein aus dem Eigenkapital. Das betrüge lediglich 340 Mio. Euro. Wenn nur 2.800 Betriebe (das sind 4 % aller Baubetriebe) mit durchschnittlich 10 Arbeitnehmern für 10 Jahre Rückforderungsansprüche in Höhe der Differenz zwischen den Beiträgen und den Erstattungen geltend machten (20 % der gezahlten Beiträge = 1.200 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr), sei das Eigenkapital bereits aufgebraucht und die ULAK überschuldet.
Die ULAK hat neben dem Eigenkapital unter Erstattungsrückstellungen und –verbindlichkeiten den Betrag von 1.733.916.000 ausgewiesen. Von den Baubetrieben können nur diejenigen Erstattungen verlangen, die allein wegen der unwirksamen AVE einen Anspruch darauf haben. Dies gilt auch nur für die Betriebe, deren Zahlungspflichten nicht rechtskräftig festgestellt worden sind. Mit mehr als 2 Milliarden Euro dürfte die ULAK mögliche Erstattungsansprüche erfüllen können, ohne dass es dabei auf die Hilfe Dritter oder Regressforderungen gegen Dritte ankommt.
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