Anders als die Tarifvertragsparteien haben die nicht organisierten Bauunternehmen keine Lobby, die ihre Interessen vertritt. Mein BLOG soll ihnen daher eine Hilfe sein. Der Zentralverband des deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt haben ein Thesenpapier veröffentlicht, um den Gesetzentwurf zur Sicherung der SOKA-BAU zu rechtfertigen. In sieben Teilen nehme ich zu den Thesen Stellung:
2.Das Bundesarbeitsgericht hätte selbst festgestellt, es habe über wechselseitige
Rückforderungsansprüche hinsichtlich erbrachter Beitrags- und Erstattungsleistungen nicht zu entscheiden gehabt. Es bestünde schon deshalb erhebliche Rechtsunsicherheit. Diese Rechtsunsicherheit könne nur durch eine gesetzliche Regelung beseitigt werden.
Rückforderungsansprüche sind nicht Gegenstand des Beschlussverfahrens gemäß § 98 ArbGG. Die Feststellung des Gerichts ist daher keine Überraschung. Für die Rückforderung von Leistungen aufgrund nachträglich für nichtig erklärter Normen stellen die Gesetze Lösungsmöglichkeiten bereit und bedürfen keiner Ergänzung. Schon gar nicht, wenn mit dem Gesetz lediglich die Entscheidungen des Gerichts revidiert werden sollen. Der Gesetzesentwurf sagt nämlich nichts zu den Rückforderungsansprüchen sondern unterstellt die nicht tarifgebundenen Bauunternehmen schlicht dem Tarifvertrag - als hätte es ein Prüfungsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht nicht gegeben!
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