Anders als die Tarifvertragsparteien haben die nicht organisierten Bauunternehmen keine Lobby, die ihre Interessen vertritt. Mein BLOG soll ihnen daher eine Hilfe sein. Der Zentralverband des deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt haben ein Thesenpapier veröffentlicht, um den Gesetzentwurf zur Sicherung der SOKA-BAU zu rechtfertigen. In sieben Teilen nehme ich zu den Thesen Stellung:
1.Die Rechtsfolgen der gerichtlichen Feststellung einer Unwirksamkeit von Allge-
meinverbindlicherklärungen seien zurzeit gesetzlich nicht geregelt. Aus dem Gesetz (§ 98 ArbGG) ergebe sich lediglich, dass eine solche Entscheidung für jedermann gelte, aber nicht, mit welchen Folgen. Es bestünde somit eine Gesetzeslücke. Diese Gesetzeslücke müsse geschlossen werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf die der VTV nur auf Grundlage der AVE erstreckt worden war, keine Verpflichtung mehr besteht, Beiträge nach dem VTV für die streitgegenständlichen Zeiträume zu zahlen (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 – 10 ABR 33/15 –, Rn. 181, juris). Wer – wie hier die ULAK – durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Die angebliche „Gesetzeslücke“ wird durch die §§ 812 ff BGB hinreichend geschlossen.
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